Mit Inkrafttreten des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und Unternehmensrestrukturierungsgesetz StaRUG) zum 01.01.2021 sind alle Kapitalgesellschaften und GmbH & Co. KG verpflichtet, ein Krisenfrühwarnsystem einzuführen. Nach § 1 Abs. 1 StaRUG müssen die Geschäftsleitungen fortlaufend mögliche Entwicklungen, welche den Fortbestand der Gesellschaft gefährden können, im Blick behalten.
In unserem Online-Seminar erläutern wir Ihnen unter anderem:
- Wie Sie in Ihrem Unternehmen eine angemessene Krisenfrüherkennung installieren können.
- Mit welchen Instrumenten Sie ggf. reagieren können, um das Unternehmen zu stabilisieren und Ihre persönliche Haftung als Geschäftsführer oder Geschäftsführerin zu vermeiden.
Freuen Sie sich auf Ihre Referenten:
Herr Rainer Inzelmann
Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner
Herr Christopher Semtner
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht,Schomerus & Partner
mbB
Wir laden Sie recht herzlich ein zu unserer Online-Veranstaltung "Pflicht zur Einführung eines Krisenfrühwarnsystems" am 09.06.2022 von 14:30-16:00 Uhr.
Melden Sie sich gleich an und reservieren Sie sich Ihren Platz!
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Ihr Creditreform Event Team