Das Ausland ist nicht weit entfernt. Gerade bei Veranstaltungen in Europa kommen viele Teilnehmer aus Nachbarländern. In diesem Zusammenhang ergeben sich bei der Rechnungsstellung und umsatzsteuerlichen Behandlung der Ticketverkäufe an ausländische Teilnehmer regelmäßig Fragen.
Der Veranstalter ist in Deutschland ansässig, das Event findet in Wien statt und eine Privatperson aus Belgien erwirbt ein Ticket. Welche Umsatzsteuer welchen Landes ist denn nun zu berücksichtigen? Muss ich mich als Veranstalter umsatzsteuerlich im Ausland registrieren lassen?
Grundsätzlich gilt sich für den Veranstalter von physischen Events: der Leistungsort und somit der Ort der Umsatzbesteuerung ist der Ort, an dem das Event stattfindet, nicht der Ort der Online-Registrierung.
Beispiel: Ein Veranstalter aus Deutschland macht ein Event in Wien. Der Ort der Umsatzbesteuerung ist somit Österreich. Die Tickets für sein Event werden entsprechend mit österreichischer Umsatzsteuer ausgestellt, unabhängig von der Unternehmereigenschaft des Ticketkäufers. Der Ticketkäufer aus Belgien kann sich die österreichische Umsatzsteuer im Rahmen des Vorsteuerrückvergütungsverfahrens erstatten lassen. Die Übertragung der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) ist hier nicht gegeben. Die Abführung der Umsatzsteuer aus den Ticketverkäufen an das zuständige Finanzamt obliegt dem Veranstalter.
Auch hier gibt es Ausnahmen von der Regel, in denen das Reverse-Charge-Verfahren greift. Die umsatzsteuerliche Thematik ist sehr komplex; werden die Vorschriften nicht korrekt verfolgt, entstehen Fehler bei den Umsatzsteuererklärungen mit den entsprechenden Konsequenzen.
XING EVENTS unterstützt die Veranstalter bei der Abbildung der komplexen Thematik auf seinen Ticketkäuferrechnungen. Der Ticketshop von XING EVENTS erkennt durch Prüfkriterien automatisch den Umsatzsteuersatz des relevanten Landes, in dem die Umsatzbesteuerung vorzunehmen ist, und berechnet die entsprechende Umsatzsteuer.
Die Ticketing-Software von XING EVENTS erspart Ihnen die Betrachtung jedes Einzelfalls, und ist deshalb auch ein echter Mehrwert für Sie. Wir empfehlen Veranstaltern auch, sich hinsichtlich einer umsatzsteuerlichen Registrierung im Eventland abzustimmen. Bilden Sie Ihre Ticketverkäufe nach umsatzsteuergesetzlichen Vorschriften korrekt ab. XING EVENTS unterstützt Sie dabei.