Freiheitsentziehende Maßnahmen
Medizinische Notwendigkeit oder Freiheitsberaubung?
Noch nie wurden in Deutschland Grundrechte in einem solchen Umfang und in einer solchen Intensität eingeschränkt. Die Frage der Verhältnismäßigkeit rückt immer häufiger in den Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion. Vor kurzem hat Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble die Diskussion mit seiner Aussage befeuert, dass das Grundrecht auf Leben kein absoluter Wert sei, sondern auch durch andere Grundrechte einschränkbar ist.
Diese Aussage zeigt auf, in welchem Dilemma sich Gesundheitseinrichtungen befinden, wenn es um die Einschränkung von Freiheitsrechten geht. Aber neben den grundsätzlichen Problemen in Zeiten von Corona bleiben es doch die alltäglichen Fragestellungen bezüglich freiheitsentziehender Maßnahmen, die zwingend einer rechtlich klaren Regelung zuzuführen sind.
Neben der medikamentösen Behandlung stellt die Fixierung ein wirkungsvolles Mittel dar, um eine Fremd- bzw. Eigengefährdung betroffener Patienten oder Bewohner zu verhindern. Häufig besteht unter den Beschäftigten in den Gesundheitseinrichtungen jedoch eine große Rechtsunsicherheit darüber, welche (Pflege-) Handlungen überhaupt als freiheitsentziehende Maßnahme gelten sowie wann und ob überhaupt fixiert oder ein Bettgitter eingesetzt werden darf bzw. wann eine Pflicht für den Einsatz von freiheitsentziehenden Maßnahmen besteht.
Dieses Online-Seminar gibt Einblicke in den aktuellen Stand der Rechtslage und vermittelt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Klarheit darüber, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen eine freiheitsentziehende Maßnahme zulässig und/oder geboten ist.
Mit dem Code, den wir Ihnen als angemeldete/r Teilnehmerin bzw. Teilnehmer übermitteln, können Sie am OnlineSeminar von jedem gewünschten Ort aus teilnehmen, Feedback geben, Fragen stellen sowie an den Abstimmungen teilnehmen.
Noch nie waren Sie dem Referenten und den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern so nahe! Noch nie konnte man so bequem ganz vorne dabei sein.