Patientenrechte trotz Betreuung endlich verstehen
+ Vorinformationen zur großen laufenden Gesetzesnovelle
Betreuungen werden oft zu spät eingeleitet. Die Befugnisse von Angehörigen oder Betreuern werden häufig maßlos überschätzt. Die strengen Formregeln zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind oft unbekannt. Hieraus resultieren beständig unwirksame Heim- und Behandlungsverträge sowie fehlerhafte Einwilligungserklärungen und oft unerkannte Zwangsbehandlungen.
Andererseits sind Querelen mit Betreuern und Angehörigen oft überflüssig. Denn viele Pflege- und Verwaltungsentscheidungen können oder müssen (!) sogar – statt mit dem Betreuer – mit den Betreuten abgesprochen werden! Haftung aus Fehlern bleiben meist deshalb aus, weil auch die Angehörigen immer noch fälschlich im Sinne des alten Vormundschaftsrechts denken.
Aus ganz anderen Gründen begonnene Haftungsverfahren erleben oft eine böse Wendung für die Einrichtung und für die Handelnden wenn den Juristen dann plötzlich die formalen Fehler aus dem Betreuungsrecht auffallen. Schützen Sie sich zum aktuellen Recht und informieren Sie sich zur seit November laufenden großen Gesetzesnovelle.